Behandlungsspektrum

Angewandtes Verfahren

Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren, das am Verhalten des Menschen ansetzt. Unter Verhalten wird in der KVT die Gesamtheit des menschlichen Erlebens (Denken, Fühlen und Handeln) verstanden. Unter Einbezug Ihrer individuellen Lebensgeschichte arbeiten wir gemeinsam wiederkehrende Verhaltens- und Gefühlsmuster heraus, um Veränderungsmöglichkeiten abzuleiten und Sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

Bei depressiven Störungen zeigt sich beispielsweise oftmals eine sogenannte „depressive Abwärtsspirale“ aus negativen Gedanken („Ich schaffe das nicht!“), unangenehmen Gefühlen (Trauer, Angst) und dysfunktionalen Verhaltensweisen (Rückzug aus sozialen Beziehungen, Vernachlässigung von selbstfürsorglichen Tätigkeiten). Diese Spirale kann unter anderem durch gezielte Veränderungen auf der Verhaltensebene unterbrochen und in eine Aufwärtsspirale umgewandelt werden. 

Unsere Arbeit ist:

  • Zielorientiert – wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam realistische, erreichbare, konkrete und zeitlich festgelegte Ziele, an denen sich der Therapieweg orientiert.
  • Handlungsorientiert – neue Erfahrungen sollen für Sie erlebbar und spürbar werden, insbesondere in Ihrem Alltag.
  • Transparent – besonders wichtig ist uns, Ihre Diagnose, Therapieschritte und Interventionen offen mit Ihnen zu besprechen und nur in Ihrem Einverständnis zu handeln. 
  • Auf dem aktuellen Stand – mittels regelmäßiger Supervision und Weiterbildungen bleiben wir am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientiert.
  • Hilfe zur Selbsthilfe – Sie sollen dazu befähigt werden, künftige Probleme selbstständig zu lösen und ohne therapeutische Hilfe zurechtzukommen.

Ablauf

In ein bis drei Sprechstunden möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, uns und die Praxis kennenzulernen. Zudem erhalten Sie eine erste Einschätzung und Beratung zu Ihren Anliegen und den Therapieangeboten. In den nachfolgenden zwei bis vier probatorischen Sitzungen à 50 Minuten findet eine ausführliche Diagnostik statt und wir legen gemeinsam realistische und umsetzbare Therapieziele fest.  Für diese ersten Stunden benötigen wir von gesetzlich Versicherten nur die Versichertenkarte – eine Überweisung ist nicht nötig. Erst danach stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Sitzungen. Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben in der Regel einen Anspruch auf Probetermine. Da die Bedingungen jedoch variieren, empfiehlt es sich, auch hier vorab bei der Krankenkasse nachzufragen.

Kosten

Die Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies wird im Rahmen der Sprechstunde bzw. von probatorischen Sitzungen geklärt.

Private Kassen: Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, soweit Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie mit einschließen. Dies können Sie bei Ihrer Kasse erfragen.

Beihilfe: Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.

Selbstzahler:innen: Wenn Sie nicht möchten, dass die Diagnose an die Krankenkasse übermittelt wird, können wir die Therapie auch vollkommen anonym als Selbstzahler:in anbieten. Außerdem können Sie so Leistungen der Praxis in Anspruch nehmen, wenn Sie nicht unter einer psychischen Erkrankung leiden, sich jedoch Beratung oder Unterstützung in Ihrer Lebensphase wünschen.

Das Therapieangebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahre.

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).